Der Nutzer möchte das Inverkehrbringen im Kontext der EU-KI-Verordnung verstehen und auf praktische KI-Governance- oder Compliance-Arbeit anwenden.
Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems oder eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck auf dem EU-Markt. Der Begriff ist wichtig, weil bestimmte regulatorische Pflichten zu diesem Zeitpunkt oder bereits davor greifen.
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